AGB

AGB von Veranstaltungen / Turnieren / Workshops, folgend Turnier genannt, oder Kursen von Ochs – Historische Kampfkünste e.V.,  folgend Veranstalter genannt.

1. Die Anmeldung zum Turnier ist verbindlich nach folgenden Punkten:

1.1 Die Anmeldung über das verwendete Anmeldeformular ist stets verbindlich.

1.2 Ein Rücktritt von der Anmeldung ist unter folgenden Regeln möglich: Der bezahlte Teilnahmeplatz kann an eine andere Person weitergereicht werden. Dazu muss im Vorfeld, spätestens am Tag vor der Veranstaltung bis 18 Uhr, eine Meldung über das Kontaktformular erfolgen oder bei kurzfristigem Ausfall am Veranstaltungstag die verantwortliche*n Organisator*innen vor Ort informiert werden.

1.3 Eine Rückerstattung der Anmeldegebühr ist unter folgenden Bedingungen möglich: bei Rücktritt bis zwei Monate vor dem Veranstaltungstag kann die Anmeldegebühr vollständig erstattet, bis zwei Wochen vor dem Turnier kann die Anmeldegebühr zur Hälfte erstattet, danach kann die Anmeldegebühr nicht mehr erstattet werden.

 

2. Haftung für Schäden:

2. Für Schäden, die seitens des Teilnehmers bei Turnieren auftreten, insbesondere bei Fremdobjekten (gemietete Räume etc.) übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.

 

3. Mindestalter:

3. Ist das Turnier für Personen unter 18 Jahren freigegeben, beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Minderjährige bedürfen einer Erlaubnis aller Erziehungsberechtigten, um an einem Turnier teilzunehmen zu dürfen.

 

4. Haftung für Turniere:

Dem*der Teilnehmer*in ist bekannt, dass:

4.1. er*sie auf eigenes Risiko am Turnier teilnimmt.

4.2. das Fechten ein Mindestmaß an Geschicklichkeit und eine ausreichende körperliche Konstitution voraussetzt.

4.3. das Fechten gefährlich sein kann und Verletzungsrisiken für sich und andere mit sich bringt.

4.4. ihn*sie eine Überprüfung der Fechtwaffen, Fechtmittel, Übungswaffen, Trainingsmitteln und -geräte auf Sicherheit und Übungstauglichkeit nicht von Eigenverantwortung und/oder Eigenhaftung entbindet.

 

5. Zusatzerklärung:

Der*die Teilnehmer*in erklärt ausdrücklich,

5.1. dass für den Fall, dass keine Versicherung über den Bayerischen Landessportverband (BLSV) vom Veranstalter organisiert wird, für ausreichenden Haftpflicht-, Unfall- und Krankenversicherungsschutz selbst gesorgt zu haben. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kontrollmöglichkeit, ob ein Versicherungsschutz besteht und alle notwendigen Beiträge rechtzeitig bezahlt wurden, seitens des Veranstalters beschränkt ist. Daraus leitet sich keine Haftung gegen den Veranstalter ab.

5.2. bei guter gesundheitlicher Verfassung zu sein.

5.3. den bereitgestellten Text/Reglement und Hinweise zur Schutzausrüstung zum Turnier sowie zur Anmeldung sorgfältig gelesen zu haben.

 

6. Absage des Turniers

6. Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, falls eine Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht oder durch Absagen seitens der Teilnehmer unterschritten wird. In diesem Fall wird jedoch der bereits gezahlte Beitrag oder Anzahlungen umgehend zurückgezahlt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für daraus entstehende Sach- oder Vermögensschäden.

 

7. Lebensmittel und Unverträglichkeiten:

7. Haftung bei Veranstaltungen bei denen gekocht / von seitens des Veranstalters ein Catering betrieben wird:

7.1 Die Verköstigung für Allergiker und lebensmittelunverträgliche Personen ist ein reines Entgegenkommen vonseiten des Veranstalters. Der*die Teilnehmer*in hat kein Recht auf gesonderte Ernährung. Jedoch wird seitens des Veranstalters (auch durch Kommunikation mit dem*der Teilnehmer*in) versucht, für beide Seiten eine optimale Lösung zu finden.

7.2 Der Veranstalter behält sich vor, Verköstigung für besonders schwierige, problematische oder gesundheitlich bedenkliche Fälle abzulehnen.

7.3 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Allergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten und deren gesundheitliche Auswirkungen, die im Zuge einer Verköstigung vonseiten des Veranstalters oder seiner Helfer*innen aufkommen. Auch keine Haftung übernimmt er bei einem wie auch immer geschehenen versehentlichen „Vertauschen“ von Speisen beim Anrichten oder Überreichen.

7.4 Der*die Teilnehmer*in hat sämtliche Lebensmittelunverträglichkeiten bei der Anmeldung anzugeben. Der Veranstalter übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die korrekte Einhaltung dieser Verköstigung von seiner Seite oder der seiner Köch*innen oder von ihm beauftragen Caterer. Dem*der Teilnehmer*in obliegt stets selber die Pflicht, sich seiner Ernährung gemäß bei den Angestellten und Köch*innen des Veranstalters über die „Korrektheit“ seiner Mahlzeit zu erkundigen.

 

8. Schlusserklärung:

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Anmeldung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt.